Bundesgericht ändert seine Arztkosten Praxis
Das Bundesgericht hat seine Praxis bezüglich der Feststellung, ob ein Arzt wirtschaftlich arbeitet, geändert. Die Krankenkassen dürfen für die Feststellung nur noch die direkten Kosten wie Honorare sowie Medikamentenkosten berücksichtigen. Mit dieser Änderung haben die Richter einem Arzt Recht gegeben, der gegen über 20 Krankenkassen vorging. Wenn die Krankenkassen festgestellt hatten, dass ein Arzt im Vergleich zu einem Berufskollegen zu Hohe Kosten für seine Patienten ausweist, so konnten die Krankenkassen eine Rückerstattung von ihm verlangen.
Dieses Vorgehen führte in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten, zumal bisher die gesamten Kosten verrechnet wurden. Die bisherige Rechtsprechung wurde von den Lausanner Richter revidiert und dem Arzt - der sich mit über 20 Krankenkassen, vertreten durch den Dachverband santésuisse, angelegt hatte – wurde Recht gegeben. Mit dieser Rechtsprechung widersprach das Bundesgericht dem Schiedsgericht Graubünden, denn dieses hatte sich auf die Seite der Kassen gestellt und im Juli 2010 den Arzt dazu verpflichtet, für das Jahr 2004 gut 30´000 Franken zurückzuerstatten.
Indirekte Kosten sind bei der Feststellung, ob ein Arzt wirtschaftlich arbeitet oder nicht, auszuschließen. Zu den indirekten Kosten gehören zum Beispiel: Medikamente, die ein Patient in der Apotheke selbst kauft, oder Laborkosten. Bei der Feststellung der Wirtschaftlichkeit eines Arztes dürfen nur noch die direkten Kosten, wie Honorar oder die vom Arzt abgegebenen Medikamente, berücksichtigt werden.